Pflegegrade in Deutschland

Die 5 Pflegegrade der Pflegeversicherung

Die Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegrade von 1 (niedrig) bis 5 (hoch) eingeteilt. Danach richten sich auch entsprechend die Leistungen aus den verschiedenen Arten der Pflegeversicherungen. Für die gesetzlich Krankenversicherten nimmt die Beurteilung der Einstufung in die Pflegegrade der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) vor. Wohingegen bei den Privatversicherten übernimmt diese Aufgabe der Dienstleister MEDICPROOF. Die Kriterien sind jedoch für beide Systeme gleich.

Berechnung der fünf Pflegegrade

Zur Einstufung des Pflegegrades werden die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen (Modulen) bewertet.

  • Mobilität – Modul 1
  • Geistige und Kommunikative Fähigkeiten – Modul 2
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Modul 3
  • Selbstversorgung – Modul 4
  • Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung – Modul 5
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – Modul 6

Für jedes der genannten Module werden somit, je nach noch vorhandener Ausprägung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten, Punkte vergeben. Dabei wird jedes Modul nochmals unterschiedlich gewichtet (siehe Grafik)

Pflegegrade

Nach dem oben beschriebenen Verfahren ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, aus der sich die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad ergibt.

Kurzbeschreibung der Pflegegrade

Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten – Pflegegrad 1

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten – Pflegegrad 2

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten – Pflegegrad 3

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten – Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische VersorgungPflegegrad 5

Häufigkeit der Pflegegrade

Der größte Anteil der Pflegebedürftigen mit zusammen über 60% Anteil wird in Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 eingestuft. Einerseits ist das der Bereich der Pflegebedürftigkeit, der von vielen Menschen „erreicht“ wird und gleichzeitig ist die Verweildauer in dieser Spanne des Hilfebedarfs relativ hoch. Dagegen sind nur relativ wenige Pflegebedürftige im Pflegegrad 5. Gerade bei den Pflegebedürftigen mit der höchsten Einstufung ist die durchschnittliche Lebensrestdauer leider nur noch sehr kurz, da diese hohe Einstufung oft erst in den letzten Lebenswochen oder Tagen notwendig wird.

Bildquellen

  • Gewichtung-Pflegegrade: Bildrechte beim Autor