Finanzieller Pflegebedarf

Wie hoch ist Ihr finanzieller Pflegebedarf?

Die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung (gesetzlich oder privat sind identisch) richten sich nach der Einstufung in den Pflegegrad und ob die Leistung stationär im Pflegeheim oder ambulant zu hause durchgeführt wird. Außerdem wird im ambulanten Bereich noch unterschieden, ob die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst oder durch Angehörige (Laienpflege) erfolgt. Dementsprechend gestaltet sich auch Ihr finanzieller Pflegebedarf in sehr unterschiedlicher Höhe.

Finanzieller Pflegebedarf
Wie hoch ist Ihr finanzieller Pflegebedarf?

Leistungen (monatlich) der Pflegepflichtversicherung in €

Pflegeart/ PflegegradPG 1PG 2P G 3PG 4PG 5
Laienpflege0€316€545€728€901€
Ambulanter Pflegedienst125€689€1.298€1.612€1.995€
Pflegeheim125€770€1.262€1.775€2.005€
PG = PflegegradStand2017

Diese Leistungen werden als Festzuschuss entsprechend der Pflegeart und des Pflegegrades gezahlt. Der Zuschuss deckt dabei jedoch in keinem Fall die anfallenden Pflegekosten vollständig. Es verbleibt somit immer ein Eigenanteil für den Pflegebedürftigen.

Stationäre Pflegekosten

Die Verteilung der Kosten im stationären Bereich ist so gestaltet, dass es nur zwei unterschiedliche Stufen für den Eigenanteil gibt. Für die Pflegegrade 2-5 gilt ein einheitlicher Eigenanteil für den Pflegebedürftigen, da der Festzuschuss im gleichen Maße steigt, wie die Mehrkosten der Pflege. Nur für den Pflegegrad 1 gilt ein anderer Eigenanteil.

Für den stationären Bereich sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, die Eigenanteile zu veröffentlichen. Je nach Region und anderen Faktoren, sind die Pflegekosten in Deutschland sehr unterschiedlich und somit auch die vom Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile.

Beispielrechnung Raum Dortmund

Der Eigenanteil in Dortmund (+10km Umkreis) liegt je nach Pflegeheim bei

  • Pflegegrad 1 zwischen rund € 2.300,– und € 3.600,– monatlich
  • Pflegegrad 2-5 zwischen rund € 1.950,– und € 3.400,– monatlich

Stand Juli 2019

Sie können diese Zahlen auch für Ihre Region oder auch für ein spezielles Pflegeheim nachlesen, beispielsweise über den Pflege-Navigator.

Im oben genannten Eigenanteil sind die Kosten der Pflege, der Unterkunft und Logis sowie ein sogenannter Investitionsanteil enthalten. Hinzu kommen jedoch meist noch weitere Kosten, wie beispielsweise für medizinische Fußpflege, Friseur, Taschengeld, Eigenanteile bei Pflegehilfsmitteln und Medikamenten, etc..

Ambulante Pflegekosten

Die Kosten für die ambulante Pflege schwanken wesentlich stärker, da sie viel mehr von der individuellen Pflegebedürftigkeit und den örtlichen Faktoren abhängen, als dies im stationären Bereich der Fall ist.

Ein typischer Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 kommt schnell auf Gesamtkosten von rund € 1.700,–. Abzüglich der Leistung aus der Pflegepflichtversicherung in Höhe von € 689,– verbleiben so gut € 1.000,–, die jeden Monat zusätzlich aus eigener Tasche finanziert werden müssen.

Beim Pflegegrad 3 belaufen sich die Gesamtkosten ebenfalls ohne größere Besonderheiten auf € 2.500,– im Monat. Nach Abzug der Pflegepflichtversicherung (€ 1.298,–) sind daher noch rund € 1.200,– monatlich zu finanzieren.

Die Pflegekosten kommen zu den normalen Lebenshaltungskosten hinzu, denn bei der ambulanten Pflege zu hause, bleiben die Kosten für Wohnen, Lebensmittel etc. erhalten.

Im Falle, dass Sie die Pflegekosten aus laufenden Einnahmen ausreichend finanzieren können oder Sie Ihr Vermögen aufbrauchen können und möchten, benötigen Sie keine Pflegezusatzversicherung.

Wenn Sie jedoch über keine ausreichenden laufenden finanziellen Mittel zur Finanzierung des Pflegefalls verfügen und Sie Ihr Vermögen erhalten möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Beratung und Absicherung des finanziellen Pflegefallrisikos zur Verfügung.

Bildquellen

  • Finanzieller Pflegebedarf: 123rf.com #84010977 Urheber: Katarzyna Białasiewicz