Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung ist, wie der Name schon deutlich macht, in Deutschland eine Pflichtversicherung und wurde 1995 eingeführt. Jeder muss sie haben. Sie ist i. d. R. an die jeweilige Krankenversicherung gekoppelt, die ebenfalls seit Jahren obligatorisch ist.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung – Beitrag

Ein gesetzlich Krankenversicherter ist automatisch bei der Pflegekasse zugehörig, bei der auch seine gesetzliche Krankenversicherung besteht. Ein gesonderter Mitgliedsantrag muss hier nicht gestellt werden. Die Beiträge für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung werden dabei durch die gesetzliche Krankenkasse eingezogen und an die gesetzliche Pflegekasse weitergeleitet. Die Höhe der Beiträge richtet sich hierbei nach dem Einkommen des Versicherten. Es wird der vom Gesetzgeber festgelegte prozentuale Beitragssatz bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben. Auch der Status hat Einfluss auf die Beitragshöhe. Kinderlose zahlen einen erhöhten Beitrag. Beim Angestellten zahlen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils die Hälfte des Beitrages. Bei Rentnern gibt es noch zusätzliche Faktoren, die Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben. Selbstständige zahlen i. d. R. den Gesamtbeitrag selbst, wobei es auch hier Ausnahmen gibt. Die Beiträge und Leistungen werden im Umlageverfahren finanziert und ist daher stark demografieabhängig

Private Pflegepflichtversicherung – Beitrag

Privat Krankenvollversicherte müssen zusätzlich eine private Pflegeversicherung bei ihrer Krankenversicherung abschließen. Die Beiträge für private verpflichtende Pflegeversicherung fließen an die jeweilige private Krankenversicherung. Sie werden einkommensunabhängig erhoben und richten sich nach dem Alter, bzw. Eintrittsalter des Versicherten. Beiträge und Leistungen werden im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung durch ein kapitalgedecktes Verfahren verwaltet.

Pflegepflichtversicherung
Pflegepflichtversicherung

Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherungen sind in der Höhe für beide Systeme identisch. Ebenso sind die Leistungsauslöser gleich. Wie in der privaten Krankenversicherung wird hier lediglich ebenfalls nach dem Kostenerstattungsprinzip verfahren wohingegen bei der gesetzlichen Pflegekasse das Sachleistungsprinzip analog zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Die Höhe der Leistungen richtet sich also nicht nach dem System, sondern nach der Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Diese werden zwar durch unterschiedliche Einrichtungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen durchgeführt, jedoch nach einheitlichen Kriterien und Maßstäben. Die Bewertungsbasis für die Höhe der Leistungen der Pflegepflichtversicherung ist seit 2017 die Beurteilung nach Pflegegraden.

Bildquellen

  • Pflegepflichtversicherung: 123rf.com #35521992 Urheber : Katarzyna Białasiewicz