Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung richten sich nach der Einstufung in Pflegegrade und werden immer in Form eines Festzuschusses gezahlt. Dieser ist jedoch deutlich niedriger als die tatsächlichen Pflegekosten, so dass immer ein Eigenanteil durch den Pflegebedürftigen zu tragen ist. Da der Eigenanteil eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann, empfiehlt sich häufig der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, welche diese Kosten teilweise oder ganz auffängt.

So decken Sie die Versorgungslücke im Pflegefall ab und schützen Ihr Vermögen und das Ihrer Kinder vor staatlichem Zugriff.

Pflegezusatzversicherung
Pflegezusatzversicherung

Arten der Pflegezusatzversicherung

Es gibt verschiedene Arten von Pflegezusatzversicherungen, von denen wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten kurz erläutern:

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung sichert Ihnen einen bei Abschluss festgelegten Tagessatz ab, der jedoch auf monatlicher Basis (30 Tage) ausgezahlt wird. Diese Form wird meist von Krankenversicherern angeboten. Den Tagessatz können Sie häufig nach Pflegegraden staffeln. Je nach Anbieter können Sie hier sehr individuell steuern, bei welchem Pflegegrad Sie welche Absicherungshöhe benötigen/ wünschen.

Die Leistung ist hier bei Vertragsabschluss festgelegt. Sie kann sich bei vielen Anbietern durch eine Dynamikoption erhöhen und somit der durchschnittlichen Preissteigerung Rechnung tragen.

Die Leistung wird nicht zweckgebunden ausgezahlt. Sie ist jedoch auf die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad bezogen. Voraussetzung für eine Leistung aus der Pflegetagegeldversicherung ist eben das Vorliegen eines Pflegegrades.

Da die Pflegetagegeldversicherung den Kalkulationen der Krankenversicherung ähnelt, können im Laufe der Zeit Beitragsanpassungen (i. d. R. nach oben) erfolgen.

Bei Vertragsabschluss wird meist eine Risikoprüfung durch den Versicherer durchgeführt, die jedoch deutlich weniger streng ist, als beim Abschluss einer Krankenversicherung.

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung tritt ein als lebenslange Rentenzahlung, wenn der Pflegefall der versicherten Person eingetreten ist. Auch hier ist also Voraussetzung für die Leistung, die Feststellung eines Pflegegrades. Ebenso ist auch hier die Staffelung der Rentenzahlung in der Höhe von der Höhe des Pflegegrades abhängig. Die Pflegerente wird von Lebensversicherern angeboten.

Da sie in der Kalkulation dem Prinzip der Lebensversicherung folgt, bleiben hier die Beiträge über die Laufzeit stabil (abgesehen von möglichen Dynamikanpassungen). Jedoch kann die Leistung, sprich die Rentenzahlung im Pflegefall abweichend sein.

Pflege-Bahr-Versicherung

Seit 2013 ist eine weitere Form der privaten Pflegeversicherung hinzu gekommen, die nach ihrem Erfinder, dem damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr benannt. Die Pflege-Bahr-Versicherung wird durch eine Zulage staatlich gefördert.

Dazu gibt es einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Eigenanteil für den Versicherten muss mindestens 10 € monatlich betragen
  • Die Pflegezusatzversicherung muss für jeden Pflegegrad eine Leistung vorsehen und bei Pflegegrad 5 mindestens 600€ pro Monat
  • Es darf keine Gesundheitsprüfung erfolgen und somit auch keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge
  • Es muss vom Versicherer jede Person aufgenommen werden mit Ausnahme Personen, die bereits Pflegeleistungen beziehen oder bezogen haben.

Die Höhe der Zulage beträgt 5€ monatlich/ 60 € jährlich und wird dem Vertrag automatisch gutgeschrieben.

Beratung zu Pflegezusatzversicherungen

Welche Lösung oder Kombination für Ihren individuellen Bedarf ist für Sie das Passendste? Finden wir es in einem Beratungsgespräch heraus!

Bildquellen

  • Pflegezusatzversicherung: 123rf.com #104834817 Urheber: Katarzyna Białasiewicz